- Gesetzlich Versicherte: Ich habe eine Kassenzulassung der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg Vorpommern. Deshalb übernehmen die Krankenkassen die Behandlungskosten im vollem Umfang. Bitte bringen Sie zum Ersttermin die Krankenkassenkarte mit.
- Privatversicherung und Beihilfe: Privatversicherungen und Beihilfe werden über Kostenerstattung abgerechnet. Da ich über die Vorrausetzungen (Fachkundenachweis und Nachweis der Ausbildung in einem Richtlinientherapieverfahren) zur Abrechnung mit Privatversicherungen / Beihilfe verfüge, werden die Therapiekosten im Regelfall erstattet. Der Umfang der Therapiestunden richtet sich nach ihren individuellen Vertragsmodalitäten.
- Selbstzahler: Natürlich können Sie die Kosten auch selbst tragen. Dann erhält die Krankenkasse keine Kenntnis ihrer Behandlung.
Die Abrechnung erfolgt gemäß der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten).